Die Aufnahme vieler Menschen in Notunterkünften stellt eine besondere Herausforderung auch für den Infektionsschutz in den Einrichtungen dar.
Mit gezielten Präventionsmaßnahmen können Helfer und Bewohner vor Übertragungen von Krankheitserregern geschützt werden.
Die Einhaltung von Hygienestandards in Notunterkünften wurde mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) Pflicht für Betreiber und ist im § 36 Abs. 1 IfSG geregelt. Gegenwärtig entsteht durch die die große Anzahl an Menschen, die in Notunterkünften untergebracht werden, eine besondere Situation.