„Fachapotheke für häusliche Pflege“

Wenn Ihr Kunde einen Pflegegrad hat, besitzt er einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung von Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 40 € im Monat (§40 Abs. 2 SGB XI).
Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Für die Pflegehilfsmittel ist kein „Rezept“ des Arztes erforderlich. Sie können mit den von uns zur Verfügung gestellten Formularen die Pflegehilfsmittel direkt bei der Pflegekasse für Ihren Kunden beantragen.
Sollten Sie keinen Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben, können Sie in unserem Online-Shop Pflegehilfsmittel wie Mundschutzmasken, Desinfektionsmittel und Krankenunterlagen kontaktlos und bequem online auf private Rechnung bestellen.
Auch wenn der pflegende Angehörige noch keinen Pflegegrad haben sollte, kann es für den pflegenden Angehörigen sinnvoll sein, diese Produkte in den Alltag einzubinden, um allen Beteiligten ein sicheres und besseres Gefühl zu geben.