Seit 2017 ist sie in Kraft, ab Mai 2020 ist sie verbindlich anzuwenden: die neue europäische Medizinprodukteverordnung, kurz MDR. Was es dabei alles zu beachten gilt, erläutern wir auf den folgenden Seiten.
Eine erhöhte Patientensicherheit, eine verbesserte Transparenz, eine Rückverfolgbarkeit aller Medizinprodukte und eine für alle einsehbare Dokumentation – das sind nur einige der Zielsetzungen der EU 2017/745, der neuen EU-Verordnung über Medizinprodukte, die bereits 2017 in Kraft trat.
In wenigen Monaten endet die Übergangsfrist und damit ist die MDR ab Mai 2020 für viele Produkte verbindlich anzuwenden. Für alle in der Gesundheitsversorgung engagierten Partner – ob Gesundheitseinrichtungen, Fachhändler oder Industrieunternehmen – ergeben sich daraus Änderungen in den Beschaffungs- und Logistikprozessen, in der Dokumentation und auch im Spektrum der eingesetzten Produkte.
Wir möchten Sie ab Anfang November auf diesen Seiten über alle für Sie relevanten Änderungen informieren und Ihnen praktische Tipps an die Hand geben, damit Sie 2020 beim Thema MDR alles richtig machen.




Warum, was, wann und wie?

Die MDR ist eine komplexe Angelegenheit. Welche Themen umfasst sie? Welche Fristen sind zu beachten? Für wen sind die Regelungen relevant? Und sind Sie schon „MDR ready“?
Wir bei HARTMANN beschäftigen uns seit mehreren Jahren mit der MDR, stehen im intensiven Austausch mit allen Partnern und unterstützen Sie während der gesamten Umstellungsphase mit Rat und Tat.
Ihre Fragen. Unsere Antworten.
Ob zu Produkten und Fristen, Logistikketten und Dokumentationspflichten, zu Datenbanken und Etiketten – hier finden Sie leicht verständliche und sofort anwendbare Tipps und Tricks.